Tagebuch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegen den T läuft ein Ermittlungsverfahren. In sein Tagebuch schreibt er seitdem wiederholt sehr deutlich und ehrverletzend, wie wenig er von der Staatsanwältin S hält. Bei einer rechtmäßigen Beschlagnahme wird das Tagebuch des T beschlagnahmt. Als die S Beweise auswertet und im Tagebuch liest, traut sie ihren Augen nicht und stellt Strafantrag.
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Einordnung des Falls
Tagebuch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Beleidigung setzt tatbestandlich eine Kundgabe voraus.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat sein Werturteil über die S kundgegeben (§ 185 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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