Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Abwandlung: Störer - Naturereignis verschuldet
Abwandlung: Störer - Naturereignis verschuldet
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Eigentümerin E gehört ein Haus unterhalb eines von B betriebenen Staudamms. Bei einem Erdbeben wird die Mauer des Staudamms beschädigt, da dieser nicht fachgerecht errichtet war. Dadurch entweicht Wasser aus dem See und das Haus des E wird unter Wasser gesetzt.
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Einordnung des Falls
Abwandlung: Störer - Naturereignis verschuldet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E kann von B die Beseitigung der Beeinträchtigung, also das Abpumpen des Wassers, nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB verlangen, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt nach h.M. eine Eigentumsbeeinträchtigung bei E vor (§ 1004 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. B ist allerdings kein Störer (§ 1004 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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