Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Abwandlung: Störer - Naturereignis verschuldet
Abwandlung: Störer - Naturereignis verschuldet
17. Februar 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (6.205 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Eigentümerin E gehört ein Haus unterhalb eines von B betriebenen Staudamms. Bei einem Erdbeben wird die Mauer des Staudamms beschädigt, da dieser nicht fachgerecht errichtet war. Dadurch entweicht Wasser aus dem See und das Haus des E wird unter Wasser gesetzt.
Diesen Fall lösen 92,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abwandlung: Störer - Naturereignis verschuldet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E kann von B die Beseitigung der Beeinträchtigung, also das Abpumpen des Wassers, nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB verlangen, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt nach h.M. eine Eigentumsbeeinträchtigung bei E vor (§ 1004 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. B ist allerdings kein Störer (§ 1004 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted
9.1.2025, 11:22:46
„Unter die Eigentumsbeeinträchtigung fällt jede rechtliche oder tatsächliche, von außen kommende Einwirkung auf die Sache.“ was wären Beispiele für rechtlichen Einwirkungen? Meint es etwas in die Richtung (nur öffentliche) Verbote? Oder Gesetzesänderungen? Vielen Dank :)

Sarinodino
15.1.2025, 17:40:01
Eine rechtliche Beeinträchtigung bezieht sich auf die rechtlichen Verhältnisse an einer Sache. Gemäß § 903 S.1 BGB ist nur der Eigentümer zur rechtlichen Verfügung berechtigt. Wenn ein Dritter eine solche vornimmt, dann kann eine Beeinträchtigung vorliegen. Aber Achtung: Eine wirksame Verfügung eines Nichtberechtigten stellt keine Eigentumsbeeinträchtigung nach
§ 1004 BGBdar, sondern einen Schaden!

Juraddicted
16.1.2025, 15:10:10
Vielen Dank für die Erklärung und deine Mühe :)! Wie würden denn öffentlich-rechtliche Regelungen ebenfalls solche Beeinträchtigungen darstellen (Können)? Geht es hier nur um privatrechtliche Eingriffe oder können auch staatliche Maßnahmen relevant sein? Liebe Grüße