Beginn der Frist - Ereignis
3. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitgeber A überreicht Lagerist L am Montag, den 02.05 ein Kündigungsschreiben. Hiergegen will L gerichtlich vorgehen. Nach §§ 4, 7 KSchG muss er hierzu innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
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Einordnung des Falls
Beginn der Frist - Ereignis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die drei-wöchige Klageerhebungsfrist der §§ 4, 7 KSchG stellt eine Terminfrist nach § 187 Abs. 2 BGB dar.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Kündigungsschreiben ist dem L am Montag, den 02.05. zugegangen.
Ja!
3. Bei der Berechnung der dreiwöchigen Frist wird der 02.05. nicht mitgezählt.
Genau, so ist das!
4. Die Frist endet mit Ablauf des Montags, 23.05.
Ja, in der Tat!
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