Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Aufrechnung

Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung mit höherer Gegenforderung, Klage wird stattgegeben, da Gegenforderung nicht besteht (§ 45 Abs. 3 GKG)

Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung mit höherer Gegenforderung, Klage wird stattgegeben, da Gegenforderung nicht besteht (§ 45 Abs. 3 GKG)

15. August 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K klagt auf Zahlung von €10.000. B bestreitet den klägerischen Tatsachenvortrag und rechnet hilfsweise mit einer eigenen Forderung über €15.000 auf. Der Klage wird stattgegeben, da die Forderung begründet ist und die Gegenforderung nicht besteht.

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