Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung mit höherer Gegenforderung, Klage wird stattgegeben, da Gegenforderung nicht besteht (§ 45 Abs. 3 GKG)
Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung mit höherer Gegenforderung, Klage wird stattgegeben, da Gegenforderung nicht besteht (§ 45 Abs. 3 GKG)
15. August 2025
3 Kommentare
4,9 ★ (6.478 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K klagt auf Zahlung von €10.000. B bestreitet den klägerischen Tatsachenvortrag und rechnet hilfsweise mit einer eigenen Forderung über €15.000 auf. Der Klage wird stattgegeben, da die Forderung begründet ist und die Gegenforderung nicht besteht.
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