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Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung mit höherer Gegenforderung, Klage wird stattgegeben, da Gegenforderung nicht besteht (§ 45 Abs. 3 GKG)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung mit höherer Gegenforderung, Klage wird abgewiesen, da Klage zwar zunächst wirksame Forderung enthielt, die aber durch die Aufrechnung erlosch (§ 45 III GKG)
K klagt auf Zahlung von €10.000. B bestreitet den klägerischen Tatsachenvortrag und rechnet hilfsweise mit einer eigenen Forderung über €15.000 auf. Klageforderung und Gegenforderung bestehen, sodass die Klage aufgrund der erfolgreichen Aufrechnung abgewiesen wird.

Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Klageforderung zunächst vollumfänglich begründet, hilfsweise Aufrechnung mit höherer Forderung teilweise erfolgreich
K klagt auf Zahlung von €10.000. B bestreitet den klägerischen Tatsachenvortrag und rechnet hilfsweise mit einer eigenen Forderung über €15.000 auf. Die Hilfsaufrechnung greift mit €5.000 durch. Im Übrigen besteht die Gegenforderung nicht.