Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung mit höherer Gegenforderung, Klage wird abgewiesen, da Klage zwar zunächst wirksame Forderung enthielt, die aber durch die Aufrechnung erlosch (§ 45 III GKG)
Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung mit höherer Gegenforderung, Klage wird abgewiesen, da Klage zwar zunächst wirksame Forderung enthielt, die aber durch die Aufrechnung erlosch (§ 45 III GKG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt auf Zahlung von €10.000. B bestreitet den klägerischen Tatsachenvortrag und rechnet hilfsweise mit einer eigenen Forderung über €15.000 auf. Klageforderung und Gegenforderung bestehen, sodass die Klage aufgrund der erfolgreichen Aufrechnung abgewiesen wird.
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Einordnung des Falls
Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung mit höherer Gegenforderung, Klage wird abgewiesen, da Klage zwar zunächst wirksame Forderung enthielt, die aber durch die Aufrechnung erlosch (§ 45 III GKG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Gebührenstreitwert beträgt €20.000 (§ 45 Abs.3 GKG).
Ja, in der Tat!
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2. Da die Klage des K abgewiesen wird, muss K die gesamten Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs.1 S.1 ZPO tragen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Valerij
30.6.2024, 12:28:24
Wird in diesem Fall Nichts zur vorläufigen Vollstreckbarkeit gesagt, weil es nichts zu vollstrecken gibt oder muss das irgendwie Erwähnung finden?