Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Klageforderung zunächst vollumfänglich begründet, hilfsweise Aufrechnung mit höherer Forderung teilweise erfolgreich
Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Klageforderung zunächst vollumfänglich begründet, hilfsweise Aufrechnung mit höherer Forderung teilweise erfolgreich
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt auf Zahlung von €10.000. B bestreitet den klägerischen Tatsachenvortrag und rechnet hilfsweise mit einer eigenen Forderung über €15.000 auf. Die Hilfsaufrechnung greift mit €5.000 durch. Im Übrigen besteht die Gegenforderung nicht.
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Einordnung des Falls
Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Klageforderung zunächst vollumfänglich begründet, hilfsweise Aufrechnung mit höherer Forderung teilweise erfolgreich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da das Gericht entschieden hat, dass die Klageforderung in vollem Umfang (€10.000) und die Gegenforderung in Höhe von €5.000 begründet ist, beträgt der Gebührenstreitwert €15.000 (§ 45 Abs.3 GKG).
Nein, das ist nicht der Fall!
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2. Der Kostentenor lautet: „Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu ¼ und der Beklagte zu ¾ zu tragen.“ (§ 92 Abs.1 S.1 ZPO)
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
nboss
16.5.2024, 18:01:56
Ist die Kostenberechnung in den Entscheidungsgründen besonders darzustellen oder bleibt es kurz und knapp beim Normen benennen?
jurafuchsles
12.7.2024, 15:35:33
Beim Tenor bleibt es bei den Normen und einem knappen Satz, bei den Entscheidungsgründen kann man auch etwas länger ausführen, wenn es komplizierter sein sollte. Mehr als 2,3 Sätze würde ich aber nicht schreiben.