Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Praktischer Teil 2: Die Anklageschrift
Abstraktum - Tateinheit (§ 52 StGB) I
Abstraktum - Tateinheit (§ 52 StGB) I
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um ihre Rente aufzubessern überfällt die rüstige Rentnerin R, den schmächtigten Studenten S. Sie schlägt ihm mehrmals mit gezielten Schlägen in den Bauch, damit er keinen Widerstand leistet. Dann nimmt sie ihm die €200 Energiepauschale ab, die S gerade abgehoben hatte.
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Einordnung des Falls
Abstraktum - Tateinheit (§ 52 StGB) I
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R hat sich des vollendeten Raubes (§ 249 StGB) hinreichend verdächtig gemacht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die ebenfalls vollendete Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) tritt auf Konkurrenzebene hinter dem versuchten Raub zurück.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Im Abstraktum wird ungleichartige Tateinheit durch den Vorspann „…durch diesselbe Handlung…“ angezeigt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Bob99
20.10.2023, 15:44:31
In einer Frage war von einem versuchten Raub die Rede, obwohl es ein vollendeter war. Und einmal wurde „dieselbe“ mit zwei s geschrieben.
Nocebo
10.6.2024, 15:24:50
Immer noch falsch in der Aufgabe.