Öffentliches Recht

Grundrechte

Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)

Haar- und Barterlass der Bundeswehr – verfassungsgemäße Grundlage

Haar- und Barterlass der Bundeswehr – verfassungsgemäße Grundlage

7. Dezember 2025

23 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Nach dem Haar- und Barterlass der Bundeswehr muss das Haar männlicher Soldaten am Kopf anliegen oder so kurz sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Das Haar darf bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Soldat S sieht seine Grundrechte verletzt.

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