Aussonderungsrecht, § 47 InSo
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A erwirbt von Möbelhändler M ein neues Plüschsofa unter Eigentumsvorbehalt. Bevor A die letzte Rate bezahlen kann, wird M insolvent und I wird als Insolvenzverwalterin eingesetzt.
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Einordnung des Falls
Aussonderungsrecht, § 47 InSo
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann A die Aussonderung (§ 47 InsO) des Sofas aus der Insolvenzmasse vor Zahlung der letzten Kaufpreisrate verlangen?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann A die Erfüllung des Kaufvertrags verlangen (§ 107 Abs. 1 S. 1 InsO)?
Ja!
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