Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB: Sicherungsübereignung
Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB: Sicherungsübereignung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Bank B fordert von Schreiner S zur Gewährung eines Kredits als Sicherheit die Übereignung einer betriebsnotwendigen Sägemaschine. S möchte im Besitz der Säge bleiben, weil er ohne sie nicht arbeiten kann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Übereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB: Sicherungsübereignung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S könnte die Säge verpfänden und im Besitz der Säge bleiben.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. S könnte die Säge nach § 929 S. 1 BGB übereignen und im Besitz der Säge bleiben.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. S könnte die Säge nach §§ 929 S. 1, 930 BGB übereignen und im Besitz der Säge bleiben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.