Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Verstecken in Sphäre des Eigentümers
Verstecken in Sphäre des Eigentümers
25. Januar 2025
21 Kommentare
4,8 ★ (12.599 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
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T packt in einem Baumarkt eine Bohrmaschine in eine Kiste und versteckt diese Kiste sodann in einem von einem Gitterzaun umgebenen Außenbereich des Baumarkts, wo dieser Gartenmöbel ausstellt. T plant, den Zaun in der kommenden Nacht zu überqueren und die Kiste herauszuholen. An der Kasse hält Ladendetektiv L den T jedoch fest. L hatte die Aktion beobachtet.
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Einordnung des Falls
Verstecken in Sphäre des Eigentümers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T die Kiste im Außenbereich des Baumarkts versteckt hat, hat er „neuen Gewahrsam begründet“.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat zu einem Diebstahl unmittelbar angesetzt (§ 242 Abs. 1, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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