§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB – Individualabrede: "Soweit"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S will ein Fahrrad kaufen. Händler H legt S ein vorgedrucktes Kaufvertragsformular vor. Laut § 2 haftet H nur ein Jahr ab Verkauf für Mängelgewährleistungsschäden. Nach § 4 muss S den Kaufpreis innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Fahrrads zahlen. S und H diskutieren lange über die Gewährleistungsklausel. Wegen der kurzen Gewährleistung einigen sie sich schließlich auf einen geringeren Kaufpreis.
Diesen Fall lösen 63,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB – Individualabrede: "Soweit"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Gewährleistungsklausel (§ 2) ist eine allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 BGB), wenn sie ausgehandelt worden ist.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. S und H haben über die Gewährleistungsklausel (§ 2) tatsächlich verhandelt. Es liegt eine Individualabrede vor.
Genau, so ist das!
3. Die Kaufpreisklausel (§ 4) ist eine Individualabrede (§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
MaxRaspody
28.6.2022, 10:36:35
Aber letztendlich wurde ja, anders als in der ursprünglich vorformulierten Kaufpreisklausel vereinbart, ein niedrigerer Kaufpreis von beiden beschlossen. Wieso handelt es sich dann diesbezüglich nicht um eine
Individualabredenach § 305 I S. 3?
Lukas_Mengestu
28.6.2022, 13:59:08
Hallo MaxRaspody, hier musst Du ein wenig aufpassen. § 4 des Vertrages befasst sich nicht mit dem Kaufpreis an sich, sondern vielmehr mit dem Fälligkeitsdatum des Kaufpreises (3 Tage nach Erhalt des Fahrrades). Hierüber haben die Parteien indes nicht verhandelt, weswegen es sich dabei nicht um eine
Individualabredehandelt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Matschegenga
17.9.2024, 08:09:40
Angesichts der Formulierung "Kaufpreisklausel" kann die letzte Frage so verstanden werden, dass § 4 nicht nur die Fälligkeit, sondern auch die Höhe des Kaufpreises regelt, und somit diese Kaufpreisklausel durch den vereinbarten geringeren Kaufpreis individuell abgeändert wurde.
Timurso
17.9.2024, 22:15:59
Finde die Formulierung "Kaufpreisklausel" ebenfalls irreführend, da sie ja lediglich die Fälligkeit regelt und nicht den Kaufpreis.
QuiGonTim
13.7.2022, 14:36:49
Eine Frage am Rande: Inwiefern unterscheiden sich die Begriffe „Vertragsklausel“ und „Vertragsbedingung“? Können sie synonym verwandt werden"?
Nora Mommsen
23.7.2022, 15:04:52
Hallo QuiGonTim, ja - die beiden kann man synonym verwenden :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Wohlstandsmüll
29.5.2024, 17:53:11
Liebe Jurafüchse, mir stellte sich gerade die Frage, ob demnach in einem einzigen Vertrag sowohl
Individualabreden als auch AGB nebeneinander stehen können? Vielen Dank für eure Antworten!
Gruttmann
29.5.2024, 20:49:22
Grundsätzlich ersetzt dann diese konkrete
Individualabrededie Allgemeine Geschäftsbedingung. Das muss aber nicht bedeutet, dass die ganzen AGB‘s gleich nicht einbezogen werden. Also können
Individualabreden neben AGBs stehen. Nur könnte dann eine Klausel aus den AGBs durch eine
Individualabredeersetzt worden sein. So hab ich zumindest immer gedacht.