Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Öffentliche Beglaubigung des Handzeichens § 129 Abs. 2 S. 2 BGB
Öffentliche Beglaubigung des Handzeichens § 129 Abs. 2 S. 2 BGB
16. Februar 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (10.601 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M und F schließen wirksam die Ehe. Sie bestimmen jedoch den Ehenamen erst nach der Eheschließung. Sie entscheiden sich für den Namen der F und schreiben die Bestimmung schriftlich auf Papier nieder. Die Unterzeichnung erfolgt mittels beglaubigten Handzeichens.
Diesen Fall lösen 64,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Öffentliche Beglaubigung des Handzeichens § 129 Abs. 2 S. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die nachträgliche Bestimmung des Ehenamens ist formlos möglich.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die öffentliche Beglaubigung setzt zwingend die Beglaubigung der Unterschrift des Erklärenden voraus.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. M und F erfüllen die Voraussetzungen der öffentlichen Beglaubigung.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Tigerwitsch
5.5.2021, 22:16:56
Wie kann ich mir dieses Handzeichen vorstellen? Wenn es eigenhändig auf Papier sein muss, ist es doch wie eine Art „Unterschrift“?

Lukas_Mengestu
6.5.2021, 12:12:20
Hallo Tigerwitsch, das Handzeichen (auch Paraphe) genannt, ist eine erkennbar abgekürzte Form des Namens. Die Abgrenzung zur Unterschrift ist mitunter nicht leicht, da die Rechtsprechung hier recht großzügig verfährt und regelmäßig nicht verlangt, dass die Unterschrift lesbar ist. Eine "gekrümmte Linie" erfüllt aber beispielsweise nicht die Anforderungen einer Unterschrift (vgl. BGHNJW 1974, 1090) und müsste insofern als bloßes Handzeichen öffentlich beglaubigt werden, um die Schriftform zu wahren. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
iustus
13.6.2021, 21:05:44
Warum gibt es eigl diese Norm? Kann man nicht erwarten, dass man seinen Namen schreiben kann oder ist das tatsächlich eher für Fälle des Analphabetismus bzw. Leute gedacht, die bspw nicht mehr Schreiben können?
🔥1312🔥
8.11.2021, 07:17:34
Gut, dass hier noch mal nachgefragt wurde. Ich dachte die ganze Zeit, es geht darum, dass die sich dann zum Beispiel vor dem Notar per 'Handzeichen' melden, also gar nichts selber schreiben.

Cocos.lawstudy
26.2.2022, 18:52:01
Frage ich mich auch iustus
QuiGonTim
29.6.2022, 15:08:30
Das beglaubigte Handzeichen soll als Alternative zur (beglaubigten) Unterschrift Analphabeten, aber beispielsweise auch Menschen, die aus physischen Gründen nicht schreiben können, die Teilnahme am formgebundenen Rechtsverkehr ermöglichen.

Jonas22
9.4.2024, 09:34:12
Ich dachte jahrelang, Handzeichen bedeutet, dass man sich beim Notar meldet. So wie bei einer Abstimmung 😅. Ich finde das echt krass. Weil extrem viele Leute haben doch eine unleserliche Unterschrift, wo man den Namen nicht ansatzweise entziffern kann. Ist bei all diesen Leuten dann die Schriftform nicht gewahrt, wenn sie unterschreiben?
Timurso
2.9.2024, 11:30:33
@[Jonas22](209572) die Frage stelle ich mir auch gerade.
benjaminmeister
16.11.2024, 22:04:00
@[Jonas22](209572) @[Timurso](197555) theoretisch ja, praktisch lässt die Rechtsprechung da echt viel durchgehen, solange man am Ende nur irgendwie (und mit irgendwie meine ich wortwörtlich irgendwie) von dem Gekrakel auf den Nachnamen schließen kann.
Ulmenhorst
12.3.2023, 20:08:12
Die Zitation der Normen zum Handzeichen sind in der vorletzten Frage unzutreffend (129 Abs. 1 S. 2 statt 129 Abs. 2).

Nora Mommsen
20.3.2023, 18:41:19
Hallo Ulmenhorst, danke dir. Das haben wir geändert :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Eichhörnchen I
11.9.2024, 09:50:48
Ein tolles praktisches Beispiel, wie man für alle und jeden notwendiges Jura-Wissen schon zu Schulzeiten niedrigschwellig in den Lernplan integrieren könnte. Gab es bei mir leider gar nicht. Dafür hier ein mega Aha-Erlebnis. Vielen Dank Jura(fuchs)

Christian Leupold-Wendling
13.9.2024, 15:53:09
Hallo Eichhörnchen I, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team