Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 5
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 5
14. Februar 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T hat O bei einer Körperverletzung beobachtet. Er droht O damit ihn anzuzeigen, wenn O nicht € 6.000 an eine Wohltätigkeitsorganisation zahlt.
Diesen Fall lösen 36,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 5
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Tat stellt sich nach der h.M. in der Literatur als rechtswidrig dar (§ 253 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vincent
4.2.2025, 15:27:46
Dann strafbar nach §240?
cann1311
4.2.2025, 17:02:58