Beschlagnahme von Tagebüchern
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das beim Beschuldigten B gefundene Tagebuch wird ordnungsgemäß beschlagnahmt. Im Tagebuch hat B notiert, wie er O grausam getötet hat. Nun soll der Tagebucheintrag durch Verlesung als Beweismittel in die Hauptverhandlung eingeführt werden.
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Einordnung des Falls
Beschlagnahme von Tagebüchern
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Unterliegt das Tagebuch als Beweismittel einem unselbständigen Beweisverwertungsverbot?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es könnte aber ein selbständiges Beweisverwertungsverbot bestehen, wenn die Verlesung des Tagebucheintrags in der Hauptverhandlung eine Verletzung von Bs allgemeinem Persönlichkeitsrecht darstellt.
Genau, so ist das!
3. Aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten, dürfen Tagebucheinträge nie als Beweismittel verwertet werden.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Ist hier der Kernbereich privater Lebensführung betroffen, sodass auch ohne Abwägung ein Beweisverwertungsverbot besteht?
Nein!
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