Öffentliches Recht

Grundrechte

Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)

Weite Auslegung des Schutzbereichs (Grundfall: z.B. Reiten im Walde)

Weite Auslegung des Schutzbereichs (Grundfall: z.B. Reiten im Walde)

9. Mai 2023

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs-Illustration zum Reiten im Walde Fall: Der Berliner Senat erlässt eine Regelung, nach der Skateboard-Fahren nur noch in Skate-Parks erlaubt, auf öffentlichen Wegen dagegen verboten sein soll.
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Klassisches Klausurproblem

Der Berliner Senat erlässt eine Regelung, nach der Skateboard-Fahren nur noch in Skate-Parks erlaubt, auf öffentlichen Wegen dagegen verboten sein soll. Skaterin S fühlt sich in ihren Grundrechten beeinträchtigt.

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