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Bereicherungsabsicht bei Vernichtung des erlangten Gegenstands?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Bereicherungsabsicht bei Drohung zur Durchsetzung einer Drogenforderung?
T hat O "weiche" Drogen im Wert von € 300 verkauft. O hat jedoch bisher nicht gezahlt. T, der von einem wirksamen Vertrag bei weichen Drogen festens ausgeht, bringt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Geld zu übergeben.

Verwerflichkeit bei Drohung mit Anzeige wegen Diebstahls (§ 253 Abs. 2 StGB)
T fordert O dazu auf, ihm €500 zu geben, da er ihn sonst wegen eines verübten Diebstahls anzeigen würde.