Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Neffe überredet Onkel zu Flugreise (Erlaubtes Risiko / Sozialadäquanz)
Neffe überredet Onkel zu Flugreise (Erlaubtes Risiko / Sozialadäquanz)
25. Januar 2025
14 Kommentare
4,6 ★ (52.598 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
N will den Tod seines schwerreichen Onkels O herbeiführen und überredet ihn zu einer Flugreise. N hofft, dass das Flugzeug abstürzt. Es stürzt tatsächlich ab und O stirbt.
Diesen Fall lösen 93,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Neffe überredet Onkel zu Flugreise (Erlaubtes Risiko / Sozialadäquanz)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N hat den Tod des O kausal verursacht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Tod des O ist N objektiv zurechenbar.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Elias Von der Brelie
8.5.2023, 13:10:58
Also bei den Unfall Wahrscheinlichkeiten von Flugzeugen hat N schon echt unfassbares Glück gehabt. So ein dummer Plan und irgendwie funktioniert er :')
Nora Mommsen
8.5.2023, 17:11:33
Hallo Elias Von der Brelie, herzlich Willkommen im Jurafuchs-Forum! Die Realität schreibt bekanntlich die verrücktesten Geschichten, auch wenn ich nicht sicher bin, ob sich diese tatsächlich so zugetragen hat. ;) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
falktghl
8.1.2024, 22:17:46
mE (und Ansicht Alpmann Schmidt) handelt es sich hierbei nicht um die Kategorie „
Sozialadäquanz“ sondern die Kategorie „menschlich nicht beherrschbar“. Ich kann den Xyz auch überrede den Boden auf ddm schulhof abzulecken und zu hoffen dass er dadurch stirbt. Rein zufällig sind zuvor chemikalien aus dem Unterricht an der Stelle entwichen. Es wäre nicht
sozialadäquat. Allerdings menschlich nicht beherrschbar.
Moltisanti
15.2.2024, 13:04:19
Bei deinem Fall wäre wohl schon bereits die
eigenverantwortliche selbstgefährdunggegeben, wenn es nicht schon Kraft überlegenem Wissens onjektiv zurechenbar wäre
Sambajamba10
19.3.2024, 10:41:56
Wenn es schon nicht sozial adäquat wäre, dann wäre es auch offensichtlich eine rechtlich missbilligte Gefahrschaffung. Insoweit ist unklar, was du mit deinem Beispiel aussagen willst. Des Weiteren kenne ich persönlich niemanden weiter, der diese Terminologie verwendet, während
Sozialadäquanz/allgemeines Lebensrisiko oder erlaubtes Risiko geläufig sind
Jurafuchsin
24.2.2024, 01:05:58
Gibt es iRd objektiven Zurechnung einen Unterschied zwischen erlaubtem Risiko, sozial adäquatem Verhalten und allgemeine Lebensrisiko oder sind das lediglich Synonyme?
Sebastian Schmitt
23.12.2024, 18:48:41
Hallo @[Jurafuchsin](236249), ich kann hier natürlich nicht mit absoluter Sicherheit für sämtliche Quellen antworten. Nach meinem Eindruck werden "erlaubtes Risiko" und "
sozialadäquates Verhalten" aber tatsächlich zumindest weitestgehend (komplett?) synonym verwendet. Entsprechendes gilt für den Begriff des "allgemeinen Lebensrisikos". Ich persönlich kenne die beiden erstgenannten Begriffe allerdings überwiegend aus dem StrafR, den des "allgemeinen Lebensrisikos" eher aus dem ZivilR - was nicht heißt, dass die Begriffe nicht auch im jeweils anderen Rechtsgebiet oder auch im ÖffR verwendet werden. Das ist zugegebenermaßen eher eine gefühlte Wahrheit. Ich habe gerade aber mal die Begriffe bei beck-online eingegeben und das Suchergebnis stützt zumindest mein Gefühl: Man erhält für "erlaubtes Risiko" und "
sozialadäquates Verhalten" die meisten Ergebnisse aus dem StrafR, für "allgemeines Lebensrisiko" aus dem ZivilR. Es sollte klar sein, dass man das sehr zurückhaltend sehen muss (weil die Quellen in beck-online zB nicht perfekt gleich verteilt sind), aber als Indiz für den juristischen Sprachgebrauch fand ich das ganz interessant. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
Deno
9.1.2025, 15:38:42
@[Sebastian Schmitt](263562) Bei uns an der Universität wurde das
sozialadäquate Verhalten bei der rechtlich missbilligten Risikosetzung thematisiert, während der Punkt über das allgemeine Lebensrisiko bei der Risikorealisierung behandelt wurde. Also beide weiterhin bei der objektiven Zurechnung, nur an verschiedenen Abschnitten.