Abi-Streich mit Folgen (Sozialadäquat)
29. Mai 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Abiturientin A schenkt beim Abi-Streich unter dem Motto „Porno“ an Schüler der 5. und 6. Klasse Cola aus. Diese wirken danach „schwer betrunken“ und leiden an Erbrechen. Alkohol und Drogen sind nicht nachweisbar. Aufgrund des Genusses der Cola kam es zu einer Art Massenhysterie.
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Einordnung des Falls
Abi-Streich mit Folgen (Sozialadäquat)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A sind die Gesundheitsschädigungen objektiv zuzurechnen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem A an die Schüler Cola ausgeschenkt hat, hat sie die Gesundheitsschädigungen der Schüler kausal verursacht.
Ja!
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