Abgrenzung Eventualvorsatz/ bedingte Fahrlässigkeit („Zufahren auf Polizeibeamte in einer Polizeisperre“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A versucht, sich einer polizeilichen Festnahme zu entziehen, indem er auf eine Polizeisperre zufährt. Polizist P kann noch rechtzeitig zur Seite springen. A war hiervon auch ausgegangen, weil er darauf vertraute, dass Polizisten auf das Beiseite-Springen geschult werden.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Eventualvorsatz/ bedingte Fahrlässigkeit („Zufahren auf Polizeibeamte in einer Polizeisperre“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hatte Eventualvorsatz hinsichtlich eines Totschlags an P (§ 212 Abs. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!