Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit („besonders gefährliche Gewaltanwendung gegenüber Kind“)

Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit („besonders gefährliche Gewaltanwendung gegenüber Kind“)

18. Februar 2026

29 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Aus Verärgerung, dass sich der zweijährige Sohn S seiner Freundin eingenässt hat, tritt T dem auf dem Rücken liegenden S mit seinem Fuß so auf den Bauch, dass die Bauchdecke 15 cm tief eingedrückt wird. Obwohl S schreit, dreht T seinen Fuß mehrfach. S erleidet massive innere Blutungen und stirbt.

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