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Anfechtungen 123 BGB

6. Mai 2026

15 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Hobby-Künstlerin Sofi Picasso (S) träumt davon, ein Atelier zu Hause einzurichten. Zur Kreditabsicherung benötigt S eine Bürgschaft. Um ihre Freundin B zur Abgabe der Bürgschaftserklärung zu bewegen, spiegelt S vor, liquide zu sein und nur vorübergehend nicht an ihr Geld zu kommen. B gibt die Bürgschaftserklärung gegenüber dem Gläubiger G ab. Als B merkt, dass S nicht liquide ist, möchte sie nach § 123 BGB anfechten.

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