Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Generalklausel
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 2)
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 2)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S ist leidenschaftliche Raucherin. Als sie vor der Uni raucht, fordert Polizist P sie auf, mit dem ungesunden Rauchen aufzuhören, schließlich stelle das ja eine Gefahr für ihre Gesundheit dar.
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Einordnung des Falls
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst die subjektiven Rechte und Rechtsgüter Einzelner.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Gesundheit der S ist ein ihr zustehendes subjektives Recht und damit grundsätzlich auch ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit.
Ja!
3. Die freiwillige Selbstgefährdung privater Rechte oder Rechtsgüter durch den Rechtsgutsträger führt zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Das Rauchen der S betrifft ihre Gesundheit und damit das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
13.11.2021, 09:49:19
Kann man hier nicht bspw. auch die Kosten der Gesundheitsversorgung und der Straßenreinigung mit in die Wertung hineinziehen, die von der Allgemeinheit getragen werden? Die treten zwar hinter dem Recht der R zurück. Aber eine Gesundheitsgefährdung, die sehr wahrscheinlich behandlungsbedürftig wird, betrifft ja eben nicht nur die einzelne Person. Außer sie trägt die Kosten ausschließlich selbst.
Lukas_Mengestu
15.11.2021, 19:39:45
Hallo Isabell, da das Entsorgen von Zigaretten auf der Straße eine Ordnungswidrigkeit darstellt, würde dieser Aspekt wohl bereits bei Verletzung der Rechtsordnung zu thematisieren sein. Schwieriger wird es mit den Kosten der Gesundheitsversorgung. Da wir uns als Gesellschaft dafür entschieden haben, dass wir dem Einzelnen auch die eigene Gefährdung gestatten (fettiges Essen, Extremsport, gar kein Sport) und dennoch dafür solidarisch einstehen, ist dies letztlich auch von der Rechtsordnung gedeckt und kein Belang den man über das Polizeirecht verfolgen kann (und sollte ;-) ). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Isabell
15.11.2021, 19:50:51
Es ging mir gar nicht so sehr darum, dass über das Polizeirecht zu regulieren, sondern die rechtlichen Umstände rund ums Rauchen etwas detaillierter auszuschärfen. Ich finde die ausschließliche Benennung der selbstgewählten Gesundheitsgefährdung etwas zu oberflächlich 🤔
Matschegenga
3.9.2022, 19:47:52
Mich würde interessieren, ob es zu der Entscheidung, "dem Einzelnen auch die eigene Gefährdung einzugestehen und dafür solidarisch einzustehen" eine Fundstelle gibt? Dem widerspricht ja mittlerweile zB die Rechtsprechung zu den Teilimpfpflichten, die u.a. auf die indirekte Fremdgefährdung abstellt (sprich das ggf erhöhte Risiko, medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu müssen und dadurch zur Beanspruchung des Gesundheitssystems beizutragen). Der Vergleich mit dem Rauchen dürfte hier mehr als naheliegen.
Nico
27.7.2023, 09:31:05
„Wissenschaftliche Studien zeigen allerdings, dass Raucher sogar gut für das Sozialsystem sind. Mithilfe einer Längsschnittstudie wurde im Jahr 2015 erstmals nachgewiesen, dass Rauchen eher zu einer Entlastung als einer Belastung von Sozialversicherten und Steuerzahlern führt. Dies liegt daran, dass Raucher im Schnitt zwölf Jahre früher sterben als lebenslange Nichtraucher (Ersparnisse in der Rentenkasse) und insgesamt m
ehrere hundert Milliarden Tabaksteuereinnahmen über das Leben hinweg gemeinsam zahlen.“ (Quelle: https://m.focus.de/finanzen/experten/matusiewicz/gesundheit-krankenkassen-duerfen-raucher-nicht-bestrafen-und-das-ist-auch-gut-so_id_5625855.html)