Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Nr. 3: Geistige Krankheit oder Behinderung
Nr. 3: Geistige Krankheit oder Behinderung
29. August 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (5.248 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schlägt O so heftig nieder, dass bei O ein Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert wird. Das führt dazu, dass O nunmehr dauerhaft an einem organischen Psychosyndrom (laut ICD-10-Klassifikation eine psychische Krankheit) leidet, das sich erheblich auf sein Leben auswirkt. Er leidet an einer signifikanten Einschränkung des Konzentrationsvermögens, gesteigerter Vergesslichkeit, Reduktion der Belastungstoleranz und reduziertem Antriebsniveau.
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