Nr. 3: Lähmung - versteiftes Handgelenk
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O sind in ihrer Stammkneipe. T ist wütend, dass er stets Os Rechnungen begleichen muss. Als O wieder die Zeche prellen will, greift T dessen rechte Hand und schlägt sie mehrere Male auf den Tresen. Davon versteift Os Handgelenk dauerhaft.
Einordnung des Falls
Nr. 3: Lähmung - versteiftes Handgelenk
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von T verwirklichte Körperverletzung hat zur Folge, dass der verletzte O "in Lähmung verfällt" ( § 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 3 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!