Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Nr. 3: Lähmung - versteiftes Handgelenk
Nr. 3: Lähmung - versteiftes Handgelenk
21. August 2025
4,8 ★ (3.003 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O sind in ihrer Stammkneipe. T ist wütend, dass er stets Os Rechnungen begleichen muss. Als O wieder die Zeche prellen will, greift T dessen rechte Hand und schlägt sie mehrere Male auf den Tresen. Davon versteift Os Handgelenk dauerhaft.
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