Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Mietrecht
Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter
Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter
19. April 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K mietet eine Wohnung von B. Bei Einzug ist die Wohnung nicht renoviert, was auch im Vertrag festgehalten wird. Nach den AGB des Mietvertrags muss K - ohne Einschränkungen - Schönheitsreparaturen durchführen. K verlangt von B die Renovierung der Wohnung.
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Einordnung des Falls
Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anspruch des K gegen B auf Renovierung der Wohnung ist durch die Klausel in den AGB ausgeschlossen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil die Schönheitsreparaturen-Klausel unwirksam ist, richtet sich der Anspruch des K nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB.
Ja!
3. Vertragsgemäßer Zustand der Mietsache (§ 535 BGB) ist eine vollständig renovierte Wohnung.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. K hat nur einen Anspruch auf Herstellung des unrenovierten Zustands bei Einzug.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Regelmäßig ist eine hälftige Kostenteilung zwischen Mieter und Vermieter sachgerecht.
Ja!
6. K kann von B die Renovierung der Wohnung nur Zug-um-Zug gegen Zahlung seines Kostenbeitrags verlangen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Rechtsanwalt B. Trüger
14.10.2024, 11:22:58
Der Fall eignet sich sehr gut für eine AGB-Kontrolle. Vielleicht könntet ihr die Lösung dahingehend erweitern, dass man angeben muss, ob überhaupt AGB vorliegen, diese kontrollfähig sind usw. und man nicht nur lediglich angeben muss, dass die Schönheitsreparaturen hier nicht aufgrund von AGB ausgeschlossen sind. Das würde die Prüfung noch viel examensnäher machen.