Nachträgliche Rechtsgrundlosigkeit (Auflösende Bedingung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M schenkt und übereignet dem gerade 18 Jahre alten S ihr Auto. Sie sagt, dass S es nur dauerhaft behalten dürfe, wenn dieser sein Abitur besteht. Beide wollen nicht, dass die Rücktrittsregeln zur Anwendung kommen. Zwei Monate später fällt S durch das Abitur.
Einordnung des Falls
Nachträgliche Rechtsgrundlosigkeit (Auflösende Bedingung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S hat Eigentum und Besitz am Auto "erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BG).
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Ja!
2. S hat das Auto durch Leistung der M erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
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Genau, so ist das!
3. M hat ursprünglich mit "rechtlichem Grund" geleistet (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
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Ja, in der Tat!
4. Der Rechtsgrund ist nachträglich entfallen. M kann die Leistung zurückverlangen (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB).
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Ja!
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Jana-Kristin
29.6.2020, 22:29:07
Bei dem Besitz als „erlangtes Etwas“ bin ich noch konform. Beim Eigentum sehe ich das anders: als Die dingliche Einigung zwischen M und S ist doch aufschiebend bedingt (929 S.1, 158 I BGB). Die aufschiebende Bedingung tritt ein sobald M sein Abi bestanden hat. Da er dies nicht hat, liegt mE keine dingliche Einigung und somit keine Eigentümerstellung des M vor.

Christian Leupold-Wendling
30.6.2020, 00:26:41
Hi Jana-Kristin, laut Sachverhalt (1. Satz) hat sie bereits übereignet. Die Schenkung war allerdings auflösend bedingt.

Eigentum verpflichtet 🏔️
30.6.2020, 10:01:19
Würde bei dem Sachverhalt auch eine auflösende Bedingung der dinglichen Einigung für möglich halten. Dann könnte M den Besitz von S vindizieren und kondizieren.
InDubioProsecco
10.6.2023, 16:15:23
Korrigiert mich bitte, aber Rücktrittsrecht kommt hier m. E. nicht zur Anwendung, auch dann nicht, wenn M und S dieses nicht ausschließen. Es handelt sich bei einer Schenkung nicht um einen gegenseitigen Vertrag, dieser wird in der amtlichen Überschrift der §§ 320 ff. aber gerade vorausgesetzt.