Öffentliche Ausschreibung

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Das Land L schreibt ein großes Bauprojekt aus. A und B sprechen sich mit der Maßgabe ab, dass B den A nicht unterbieten wird. Zum Schein gibt B allerdings auch ein Angebot ab. A erhält den Zuschlag.

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Einordnung des Falls

Öffentliche Ausschreibung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A und B haben das Land L mittäterschaftlich darüber "getäuscht" (§§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB), dass die Angebote unabhängig voneinander, d.h. im fairen Wettbewerb zustande gekommen sind.

Ja, in der Tat!

A und B haben nicht behauptet, ihren Angeboten liege keine Absprache zu Grunde und damit nicht ausdrücklich getäuscht. Eine konkludente Täuschung liegt vor, wenn dem Verhalten nach der Verkehrsanschauung ein Erklärungswert innewohnt. Vor dem Hintergrund des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (§ 1 GWB) sind Angebote im Rahmen einer öffentlichen Vergabe mit dem Erklärungsgehalt ausgestattet, dass diese unabhängig voneinander, d.h. im fairen Wettbewerb zu Stande gekommen sind. BGH: Die Abgabe voneinander abweichender Angebote erwecke regelmäßig den Eindruck, jeder Unternehmer habe selbstständig und unabhängig von dem anderen kalkuliert. Sowohl das Angebot des A, als auch das Angebot des B, welches zum Schein abgegeben wurde (Schutzangebot), stellt eine mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) begangene Täuschungshandlung dar.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MAR

Marius

12.5.2023, 01:30:23

Sachverhalt: „nicht unterbieten wird“? Eher überbieten, oder?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

12.5.2023, 11:11:46

Hallo Marius, danke für deine Frage. Unterbieten ist richtig, denn in der Regel gewinnt bei öffentlichen Ausschreibung das günstigste Angebot. Daher belaufen sich die Submissionsabsprachen darauf, wer das günstigste Angebot abgibt, den diese Person erhält den Zuschlag. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

MAR

Marius

12.5.2023, 11:13:33

Ach, stimmt! Da habe ich nicht aufgepasst. :-D danke fürs erklären


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