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Verlust des Sprechvermögens als schwere Folge (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Sachverhalt
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Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB)
T sticht aus Rache auf den Unterkörper seiner 30 Jahre alten Ehefrau O und trifft die Bauchgegend. Infolge der Schnittverletzungen wird O gebärunfähig.
Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit bei fehlender vorheriger Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
T sticht aus Rache auf den Unterkörper seiner 5 Jahre alten Stieftochter O und trifft die Bauchgegend. Infolge der Schnittverletzungen wird O für ihr zukünftiges Leben empfängnisunfähig bleiben.