Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

§ 315d Abs. 2 StGB: Keine Qualifikation zu Abs. 1 Nr. 1

§ 315d Abs. 2 StGB: Keine Qualifikation zu Abs. 1 Nr. 1

17. August 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Auf Antrag erhält der Rennveranstalter T eine Genehmigung für ein Kfz-Rennen in der Flensburger Innenstadt. Die Genehmigung leidet aber ganz offensichtlich an einem besonders schwerwiegenden Fehler. Bei dem von T ausgerichteten Rennen wird ein Unbeteiligter beinahe überfahren.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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