Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
§ 315d Abs. 2 StGB: Keine Qualifikation zu Abs. 1 Nr. 1
§ 315d Abs. 2 StGB: Keine Qualifikation zu Abs. 1 Nr. 1
17. August 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (5.502 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Auf Antrag erhält der Rennveranstalter T eine Genehmigung für ein Kfz-Rennen in der Flensburger Innenstadt. Die Genehmigung leidet aber ganz offensichtlich an einem besonders schwerwiegenden Fehler. Bei dem von T ausgerichteten Rennen wird ein Unbeteiligter beinahe überfahren.
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