Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Ablassen von Luft aus einem Fahrradreifen
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Ablassen von Luft aus einem Fahrradreifen
9. Mai 2023
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O ärgern. Er entlässt die Luft aus dem Hinterreifen des Fahrrads des O. Da O auf das Fahrrad täglich angewiesen ist, ist es mit einer funktionsfähigen Luftpumpe ausgestattet.
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Einordnung des Falls
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Ablassen von Luft aus einem Fahrradreifen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat T durch Öffnen des Ventils das Fahrrad zerstört (§ 303 Abs. 1 StGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Ist das Fahrrad des O für T eine fremde Sache (§ 303 Abs. 1 StGB)?
Ja, in der Tat!
3. Hat T durch Öffnen des Ventils das Fahrrad beschädigt (§ 303 Abs. 1 StGB)?
Nein!
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