Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Sachbeschädigung durch Ablassen von Luft aus Autoreifen
Sachbeschädigung durch Ablassen von Luft aus Autoreifen
3. April 2025
3 Kommentare
4,5 ★ (36.001 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um O eins auszuwischen, begibt sich T zum Parkplatz vor der Uni. Dort macht er sich am heruntergekommenen und wirtschaftlich wertlosen Auto der O zu schaffen, indem er das Ventil eines Reifens öffnet und so die Luft entlässt.
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Einordnung des Falls
Sachbeschädigung durch Ablassen von Luft aus Autoreifen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat durch Öffnen des Ventils das Auto zerstört (§ 303 Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Auto der O ist für T eine fremde Sache (§ 303 Abs. 1 StGB).
Ja!
3. T hat durch Öffnen des Ventils das Auto beschädigt (§ 303 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
4. Der Straftatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) setzt einen Vermögensschaden voraus. Das wirtschaftlich wertlose Auto der O ist nicht geschützt.
Nein, das trifft nicht zu!
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