Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Sperrwirkung EBV (§§ 987ff BGB) zu Deliktsrecht & cic (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB)
Sperrwirkung EBV (§§ 987ff BGB) zu Deliktsrecht & cic (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB)
3. April 2025
15 Kommentare
4,9 ★ (7.619 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E leidet an einer psychischen Krankheit, die zeitweise sein Einsichtsfähigkeit ausschließt. In einem "klaren Moment" vermiete er sein Auto an den redlichen B. Infolge eines Wutanfalls zertrümmert B das Auto.
Diesen Fall lösen 70,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sperrwirkung EBV (§§ 987ff BGB) zu Deliktsrecht & cic (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B haftet E aus dem Vertragsverhältnis.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. E hat gegen B einen Schadensersatzanspruch aus §§ 989, 990 Abs. 1 BGB.
Nein!
3. Wenn eine Vindikationslage vorliegt, sind deliktische Ansprüche immer ausgeschlossen (§ 993 Abs. 1 aE BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Larzed
28.8.2022, 14:35:33
Da fällt mir noch zu ein, dass doch eine Literaturansicht den § 991 Abs.1 BGB analog anwenden will, statt die
Sperrwirkungauszuhebeln.

Nora Mommsen
8.9.2022, 15:19:14
Hallo Larzed, danke das haben wir noch mit aufgenommen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

LS2024
25.2.2024, 11:35:47

antoniasophie
30.12.2023, 12:06:51
Bei der letzten Frage müssten die Wörter « deliktische » und « immer » einmal getauscht werden
Leo Lee
30.12.2023, 17:00:03
Hallo Antonia, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Fehler nun korrigiert :). Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht dir das Jurafuchsteam!

Mephisto
26.10.2024, 11:08:19
Die Literaturansicht, die eine tel. Reduktion des § 993 I Hs. 2 BGB ablehnt, nimmt §
991 II BGBund nicht dessen Abs. 1 analog an.
Niro95
3.3.2025, 09:30:32
Richtig, sollte man noch öndern
AngeD
31.3.2025, 01:30:18
Hier heißt es, dass der Verkäufer den Mietvertrag in einem „lichten Moment“ aka Ludicum Intervallum geschlossen hat. Dann müsste der Vertrag aber doch wirksam sein?! Wenn er wirksam ist, wäre auch ein Anspruch aus §§ 280 I, 241 II doch zu bejahen?!