Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde O "die Kehle durchschneiden", sollte dieser nicht die Finger von seiner Freundin lassen. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung des T nach.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O mit der Begehung eines gegen ihn gerichteten Verbrechens bedroht (§ 241 Abs. 2 StGB).
Ja!
Fundstellen
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