Ernstnahme der Ankündigung durch das Opfer

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde ihm "die Kehle durchschneiden", sollte dieser nicht die Finger von seiner Freundin lassen. O nimmt die vonseiten des T ernst gemeinte Äußerung als Spaß hin und entfernt sich sodann.

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Einordnung des Falls

Ernstnahme der Ankündigung durch das Opfer

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Vorliegen einer Bedrohung nach § 241 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass der Adressat die Äußerung ernst nimmt.

Nein, das ist nicht der Fall!

Die Bedrohung erfordert, dass der Täter die von seinem Willen abhängige Begehung eines Verbrechens in Aussicht stellt. Diese muss auf die Begehung eines Verbrechens nach § 12 Abs. 1 StGB gerichtet sein, in der Weise, dass die wesentlichen Merkmale einer solchen Äußerung bzw. Bedrohungshandlung eventuell in Verbindung mit den Begleitumständen ersichtlich sind. Ob der Adressat dem Täter glaubt oder die Äußerung ernst nimmt, ist unerheblich. Erforderlich ist lediglich, dass sie objektiv den Eindruck der Ernstlichkeit erweckt, also die Handlung sich objektiv zur Störung des individuellen Rechtsfriedens eignet und der Täter auch will, dass sie ernst genommen wird.Hier ist aus den Begleitumständen deutlich sichtbar, dass Ts Äußerung auf die Begehung eines Verbrechens (§ 12 Abs. 1 StGB), nämlich eine Tötungshandlung, §§ 211, 212 StGB, gerichtet ist. Die Annahme des O, dass der T die Äußerung nicht ernst meint, für das Vorliegen einer Bedrohung unschädlich.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BI

Bilbo

27.9.2023, 18:14:08

Im Maßstab-Kasten bricht der Satz einfach ab. Bei Gelegenheit bitte vervollständigen. Danke. :)

LELEE

Leo Lee

1.10.2023, 13:08:08

Hallo Bilbo, bricht der Satz immer noch bei dir ab? Bei uns wird der Text vollständig angezeigt. Gib uns gerne Bescheid! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

BI

Bilbo

3.10.2023, 22:37:28

Bei mir endet der Text nach wie vor mit "[...] und der Täter will, dass sie ernst". 🤔 Sieht für mich also noch immer unvollständig aus, komisch...

FUG

Fuggz

18.9.2024, 17:28:52

Vielleicht verstehe ich das falsch - aber wird in Absatz 1 nicht gerade ein Vergehen und kein Verbrechen gefordert, das angedroht wird? Es ist in der Frage ja von Absatz 1 die Rede und in der Antwort geht's um ein Verbrechen, das angedroht werden muss.


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