Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Bedrohung, § 241 StGB
Ernstnahme der Ankündigung durch das Opfer
Ernstnahme der Ankündigung durch das Opfer
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde ihm "die Kehle durchschneiden", sollte dieser nicht die Finger von seiner Freundin lassen. O nimmt die vonseiten des T ernst gemeinte Äußerung als Spaß hin und entfernt sich sodann.
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Einordnung des Falls
Ernstnahme der Ankündigung durch das Opfer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Vorliegen einer Bedrohung nach § 241 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass der Adressat die Äußerung ernst nimmt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Bilbo
27.9.2023, 18:14:08
Im Maßstab-Kasten bricht der Satz einfach ab. Bei Gelegenheit bitte vervollständigen. Danke. :)
Leo Lee
1.10.2023, 13:08:08
Hallo Bilbo, bricht der Satz immer noch bei dir ab? Bei uns wird der Text vollständig angezeigt. Gib uns gerne Bescheid! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Bilbo
3.10.2023, 22:37:28
Bei mir endet der Text nach wie vor mit "[...] und der Täter will, dass sie ernst". 🤔 Sieht für mich also noch immer unvollständig aus, komisch...
Fuggz
18.9.2024, 17:28:52
Vielleicht verstehe ich das falsch - aber wird in Absatz 1 nicht gerade ein Vergehen und kein Verbrechen gefordert, das angedroht wird? Es ist in der Frage ja von Absatz 1 die Rede und in der Antwort geht's um ein Verbrechen, das angedroht werden muss.