Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Abwandlung: Zulassungsbescheinigung II
Abwandlung: Zulassungsbescheinigung II
5. Juli 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A kauft von B dessen altes Wohnmobil, um damit auf eine Europareise zu gehen. Am 01.08. übergibt und übereignet B das Wohnmobil an A. Die Zulassungsbescheinigung II kann er A nicht aushändigen, weil er diese dem W als Sicherheit für einen Kredit verpfändet hat.
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Einordnung des Falls
Abwandlung: Zulassungsbescheinigung II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Zulassungsbescheinigung ein Schuldschein (§ 952 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
2. § 952 BGB ist nach h.M. analog auf die Zulassungsbescheinigung II anzuwenden.
Ja, in der Tat!
3. Am 01.08. ist A Eigentümer der Zulassungsbescheinigung II geworden.
Ja!
4. War die Verpfändung (§§ 1204ff. BGB) der Zulassungsbescheinigung wirksam?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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