Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
5%-Sperrklausel Bundestagswahl
5%-Sperrklausel Bundestagswahl
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die P Partei hat bei der letzten Bundestagswahl nur 4% der bundesweit abgegebenen Stimmen erhalten. Nach der 5%-Sperrklausel (§ 4 Abs. 2 S. 2 BWahlG) erhält sie daher keinen Sitz im Deutschen Bundestag. P ist der Ansicht, dass sei nicht mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl vereinbar.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
5%-Sperrklausel Bundestagswahl
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl muss jede Stimme das gleiche Gewicht und dieselbe Auswirkung auf die Zusammensetzung des Parlaments haben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wegen der Sperrklausel werden die 4% der Stimmen, die Wählende für die die P-Partei abgegeben haben, bei der Zusammensetzung des Bundestags nicht berücksichtigt. Hierin liegt eine Beeinflussung der Erfolgswertgleichheit.
Ja, in der Tat!
3. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gilt absolut.
Nein!
4. Zur Begründung der Sperrklausel hat der Gesetzgeber die Gefahr der Parlamentszersplitterung angeführt. Ist die Beeinträchtigung der Gleichheit der Wahl damit gerechtfertigt?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Burumar🐸
9.7.2024, 16:08:08
Gibt es eigentlich eine Norm im GG, die man bezüglich der Gefahr vor Zersplitterung des Parlaments, anführen könnte? Es soll ja ein Rechtsgut mit Verfassungsrang sein.
Stella2244
12.11.2024, 17:29:16
Gute Frage