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5%-Sperrklausel Bundestagswahl
Sachverhalt
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
3%-Sperrklausel Europawahl
Soweit das Wahlverfahren zum Europäischen Parlament nicht durch Unionsrecht geregelt ist, wird dies von den Mitgliedstaaten selbst festgelegt. Das deutsche Europawahlgesetz enthält eine Regelung, wonach bei der Verteilung der Sitze nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens 3% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
Bevorzugung von Parteien nationaler Minderheiten (SSW - Südschleswiger Wählerverbund)
Nach § 4 Abs. 2 S. 3 BWahlG findet die 5%-Sperrklausel (§ 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BWahlG) keine Anwendung auf Listen, die von Parteien nationaler Minderheiten eingereicht wurden. Partei A hält das Minderheitenprivileg für verfassungswidrig.