Partnervermittlung
16. April 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Romantikerin R will ihre Traumfrau über eine Dating-App finden. Sie schließt mit der B-GmbH einen Vertrag über die Erstellung eines Videoprofils und der Einstellung in der App. Nachdem B das Video von R in einem Videocall erstellt hat, soll das Profil der R freigeschaltet werden, sodass diese mit der Suche nach ihrer Traumfrau beginnen kann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Partnervermittlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vertrag zwischen R und B enthält werkvertragliche und dienstvertragliche Elemente, sodass nach dem Schwerpunkt des Vertrags abzugrenzen ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Vertrag zwischen R und B ist schwerpunktmäßig als Dienstvertrag (§ 611 BGB) einzuordnen.
Genau, so ist das!
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