Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Kündigung – Außerordentliche, § 627 BGB
Anwalt A verteidigt Frau F in einem zivilrechtlichen Prozess vor Gericht. Da dem A nun aber eine lukrativere Prozessvertretung angeboten wird, will A den bestehenden Vertrag mit der F, einige Tage bevor der Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet, kündigen.