Beschlagnahmefreiheit Jones Day/VW
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um nach einem weltweiten Betrugsskandal den Vorfall intern aufzuarbeiten, beauftragt die WV-AG den Rechtsanwalt R mit einer internen Untersuchung. Später leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden W ein und beschlagnahmt mit richterlicher Anordnung in den Kanzleiräumen des R gegen dessen Willen die schriftlichen Untersuchungsergebnisse.
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Einordnung des Falls
Beschlagnahmefreiheit Jones Day/VW
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es handelt sich um eine förmliche Beschlagnahme (§ 94 Abs. 2 StPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Unterlagen eines Anwalts des Beschuldigten sind grundsätzlich beschlagnahmefrei (§ 97 Abs. 1 StPO).
Genau, so ist das!
3. Die Untersuchungsergebnisse des R sind beschlagnahmefrei (§ 97 Abs. 1 StPO).
Nein, das trifft nicht zu!
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