Strafrecht
Strafprozessrecht
Das (weitere) Erkenntnisverfahren
Verdeckter Ermittler – Eigene Straftaten
Verdeckter Ermittler – Eigene Straftaten
4. April 2025
6 Kommentare
4,9 ★ (5.229 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizist P wird langfristig unter neuer Identität in eine Drogendealer-Bande eingeschleust. Der skeptische Dealer D fordert P auf, für ihn 10kg Cannabis in Amsterdam abzuholen, um zu bewiesen, dass er kein „31er“ sei.
Diesen Fall lösen 67,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verdeckter Ermittler – Eigene Straftaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P ist nicht öffentlich ermittelnder Polizeibeamter (noeP).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als verdeckter Ermittler darf P das Gras in Amsterdam abholen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tr(u)mpeltier junior
6.1.2021, 02:11:42
:D OK, bei der Frage kam ich mir jetzt doch etwas alt vor. Für alle, die - wie ich - mit dem Begriff "31er" noch nichts anfangen konnten, hier das Ergebnis meiner kurzen Google Suche. Von einem „31er“ wird gesprochen, wenn eine Person eine andere verrät, um sich selbst zu schützen. Insbesondere im hiphop in den letzten Jahren verbreitet. Hintergrund des Begriffes ist §31 btmg, der eine strafmilderung für Täter vorsieht, die mit den verfolgungs
behörden kooperieren.
Tr(u)mpeltier junior
6.1.2021, 02:12:54
Wer hätte gedacht, dass jura derart "hip" ist :D
Eric
27.11.2022, 16:40:33
*verst[o]ßen dürfen @[Jurafuchs](137809)

Nora Mommsen
28.11.2022, 12:34:38
Danke Eric für den Hinweis, das haben wir angepasst :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

FW
25.9.2024, 13:03:03
Dann kann ja jeder größere Verbrecherbande zunächst von einem neuen Mitglied immer erst die Begehung einer Straftat verlangen, um so die Loyalität zu testen. Wenn das ja bereits hier selbst bei BTMG-Delikten, die nicht unmittelbar höchstpersönliche Rechtsgüter verletzten, der Fall ist, wird der Einsatzbereich eines verdeckten Ermittlers ja erheblich minimiert. In der Praxis wird jede kriminelle Gruppierung doch dann diesen „Test“ machen, um solche verdeckten Ermittler problemlos auszusieben.

G0d0fMischief
12.1.2025, 12:17:17
@[FW](139488) was ich mir vorstellen kann, ist das die Polizei durch „List“ und Täuschung den Anschein erwecken kann, dass der
verdeckte Ermittlereine Straftat begeht. Beispielsweise bei Teilnahme an einem Raub, indem man sich mit dem potentiellen Opfer verständigt, sodass ein
tatbestandsausschließendes Einverständniserfragt wird, was nach außen für die Verbrecherbande nicht ersichtlich ist. Ich bin aber bei dir, dass es dadurch verdeckten Ermittlern erheblich schwerer gemacht wird. Andersherum ist es natürlich schwer, wenn beispielsweise ein
verdeckter Ermittlerdazu aufgefordert wird den (unbeteiligten) O krankenhausreif zu schlagen und er dies dann macht. Dem O das zuzumuten mit dem Arg. Der Strafverfolgung wäre auch sehr fragwürdig. Im großen und ganzen denke ich sehr schwierig. Aber dafür hat man dann ja regelmäßig noch die Möglichkeit auf V-Männer als Informanten zurückzugreifen, die sich den Respekt und das Vertrauen in der Bande schon erarbeitet haben.