Verdeckter Ermittler – Eigene Straftaten
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizist P wird langfristig unter neuer Identität in eine Drogendealer-Bande eingeschleust. Der skeptische Dealer D fordert P auf, für ihn 10kg Cannabis in Amsterdam abzuholen, um zu bewiesen, dass er kein „31er“ sei.
Einordnung des Falls
Verdeckter Ermittler – Eigene Straftaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P ist nicht öffentlich ermittelnder Polizeibeamter (noeP).
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Als verdeckter Ermittler darf P das Gras in Amsterdam abholen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Tr(u)mpeltier junior
6.1.2021, 02:11:42
:D OK, bei der Frage kam ich mir jetzt doch etwas alt vor. Für alle, die - wie ich - mit dem Begriff "31er" noch nichts anfangen konnten, hier das Ergebnis meiner kurzen Google Suche. Von einem „31er“ wird gesprochen, wenn eine Person eine andere verrät, um sich selbst zu schützen. Insbesondere im hiphop in den letzten Jahren verbreitet. Hintergrund des Begriffes ist §31 btmg, der eine strafmilderung für Täter vorsieht, die mit den verfolgungsbehörden kooperieren.
Tr(u)mpeltier junior
6.1.2021, 02:12:54
Wer hätte gedacht, dass jura derart "hip" ist :D
Eric
27.11.2022, 16:40:33
*verst[o]ßen dürfen @[Jurafuchs](137809)
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
28.11.2022, 12:34:38
Danke Eric für den Hinweis, das haben wir angepasst :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team