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Erinnerungsbefugnis: mögliche Verletzung in eigenen Rechten

23. März 2026

17 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Nach erfolgreicher Zahlungsklage gegen S beauftragt G Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Z geht zu S und pfändet dort einen Laptop. S will gegen die Pfändung vorgehen, da der Laptop seiner Freundin gehöre und der Titel ihm nicht zugestellt worden sei.

Diesen Fall lösen 70,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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