ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Erinnerungsbefugnis: mögliche Verletzung in eigenen Rechten
Erinnerungsbefugnis: mögliche Verletzung in eigenen Rechten
16. September 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (21.647 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach erfolgreicher Zahlungsklage gegen S beauftragt G Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Z geht zu S und pfändet dort einen Laptop. S will gegen die Pfändung vorgehen, da der Laptop seiner Freundin gehöre und der Titel ihm nicht zugestellt worden sei.
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