Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Erinnerungsbefugnis: drittschützende Verfahrensnormen
Erinnerungsbefugnis: drittschützende Verfahrensnormen
5. April 2025
13 Kommentare
4,8 ★ (7.543 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Z lässt Gerichtsvollzieher G eine Forderung gegen S vollstrecken. S wohnt in einer WG mit D. G pfändet in Abwesenheit der D eine Playstation, die S gehört, aber im Zimmer der D aufgebaut ist. D will gegen die Pfändung vorgehen.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erinnerungsbefugnis: drittschützende Verfahrensnormen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) ist für D statthaft.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. D ist erinnerungsbefugt.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Vallowitz
12.8.2021, 09:07:55
Hallo! Wie wird hier zu
771 ZPOabgegrenzt? Kann D parallel noch
Drittwiderspruchsklage einreichen? Danke 🦊
Melanie 🐝
25.8.2021, 11:46:37
Würde mich auch interessieren
Felix
31.8.2021, 18:59:14

Lukas_Mengestu
25.11.2021, 12:45:50
Hallo Vallowitz, wie Felix bereits ausgeführt hat, bedarf es für die
Drittwiderspruchsklage eines
Interventionsrechts, regelmäßig bringt der Kläger hier sein Eigentum an dem Gegenstand an. D hat hier aber lediglich B
esitz und kein Eigentum, weswegen die
Drittwiderspruchsklage hier ausscheidet. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Bienenschwarmverfolger
6.6.2022, 11:28:59
Wir wissen hier nichts genaues über das Verhältnis zwischen S und D. Wenn aber bspw. eine Leihe vorliegt, hat D als Entleiher ein
Recht zum Besitzund damit auch anerkanntermaßen ein
Interventionsrecht(ThP/Seiler, § 771 Rn. 21). Bei einer reinen
Gefälligkeitwäre ein
Interventionsrechtvermutlich zu verneinen. Sind sowohl die Erinnerung als auch die
Drittwiderspruchsklage statthaft, kann der Dritte mWn frei zwischen den Rechtsbehelfen wählen oder sie auch parallel einlegen.
evanici
9.9.2023, 17:15:18
Dass der Dritte zustimmen muss, liest man aus "zur Herausgabe bereit" in § 809?

Breiter Kneipenschläger
27.9.2023, 09:02:28
Ja.
Sinemm
13.2.2024, 15:55:00
Warum sind die Fragen zu den Aufgaben immer so kurz? :(

Linne_Karlotta_
23.9.2024, 10:18:16
Hey, in manchen Fällen konzentrieren wir uns aus didaktischen Gründen nur auf ein paar wenige Aspekte eines Falles und halten so die Aufgabe entsprechend kurz. Unabhängig davon steht der ZPO II kurz aber auf unserer Liste für einen grundlegenden Ausbau. Wir bitten dich und euch hier noch um etwas Geduld. Für die Zwischenzeit kann ich den ZVR-Kurs für das Assessorexamen empfehlen. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team