Beiläufiger Wunsch und § 16 Abs. 2 StGB

21. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A ist höchst unzufrieden mit seiner derzeitigen Lebenssituation, was sein Arbeitskollege B weiß. Als A den B auf dem Flur im Büro trifft, sagt er zu B beiläufig: "Ich wünsche mir, ich wäre tot, dann hätte ich einen freien Kopf." B nimmt dieses Verlangen ernst und tötet den A am nächsten Tag.

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