Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
Beiläufiger Wunsch und § 16 Abs. 2 StGB
Beiläufiger Wunsch und § 16 Abs. 2 StGB
21. August 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A ist höchst unzufrieden mit seiner derzeitigen Lebenssituation, was sein Arbeitskollege B weiß. Als A den B auf dem Flur im Büro trifft, sagt er zu B beiläufig: "Ich wünsche mir, ich wäre tot, dann hätte ich einen freien Kopf." B nimmt dieses Verlangen ernst und tötet den A am nächsten Tag.
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