Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB
Rechtsnatur und Systematik
Rechtsnatur und Systematik
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T macht am Sonntag einen Waldspaziergang. Seine gerauchte Zigarette wirft er achtlos in den Wald. Da der Wald sehr trocken ist, entfacht sofort ein Feuer.
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Einordnung des Falls
Rechtsnatur und Systematik
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen fahrlässiger Brandstiftung (§ 306d Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn er in den "Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 StGB" "fahrlässig" gehandelt hat oder in den "Fällen des § 306a Abs. 2 StGB" die "Gefahr fahrlässig verursacht".
Ja, in der Tat!
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