Rechtsnatur und Systematik

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T macht am Sonntag einen Waldspaziergang. Seine gerauchte Zigarette wirft er achtlos in den Wald. Da der Wald sehr trocken ist, entfacht sofort ein Feuer.

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Einordnung des Falls

Rechtsnatur und Systematik

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat sich wegen fahrlässiger Brandstiftung (§ 306d Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn er in den "Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 StGB" "fahrlässig" gehandelt hat oder in den "Fällen des § 306a Abs. 2 StGB" die "Gefahr fahrlässig verursacht".

Ja, in der Tat!

§ 306d Abs. 1 StGB stellt drei Tatbestandsvarianten unter Strafe. (1) § 306d Abs. 1 Var. 1 StGB: strafbar ist, wer eines der in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 StGB genannten Tatobjekte fahrlässig in Brand setzt. (2) § 306d Abs. 1 Var. 2 StGB: strafbar ist, wer ein durch § 306a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB geschütztes Objekt fahrlässig in Brand setzt. (3) § 306d Abs. 1 Var. 3 StGB: strafbar ist, wer bei § 306a Abs. 2 StGB vorsätzlich ein Objekt gem. § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 StGB in Brand setzt und dabei fahrlässig die Gefahr einer Gesundheitsschädigung verursacht (sog. Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination).
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