Freiwillige Leistungen Dritter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S wird vor dem Juridicum von Professor P angefahren; beim Sturz bricht sie sich den Kiefer. Ihre fürsorgliche Mitbewohnerin M bringt ihr daraufhin einen Monat lang jeden Tag eine Suppe mit, wodurch sich S insoweit ansonsten anfallende Verpflegungskosten in Höhe von €5 erspart.
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Einordnung des Falls
Freiwillige Leistungen Dritter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vermögensvorteile, die der Geschädigte infolge des schädigenden Ereignisses erlangt, sind stets schadensmindernd zu berücksichtigen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die ersparten Aufwendungen stehen mit der Körperverletzung in einem adäquaten Kausalzusammenhang.
Ja, in der Tat!
3. Nach dem Zweck der verletzten Norm ist die Berücksichtigung des Vorteils der S zumutbar und entlastet den Schädiger nicht unangemessen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.