Grundfall 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rentner R überfährt den bemitleidenswerten B. B verliert seinen rechten Arm, eine Behandlung ist nicht erforderlich.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Schäden sind nur materielle Vermögenseinbußen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob ein Vermögensschaden vorliegt, wird durch die Differenzhypothese ermittelt.
Ja!
3. B hat einen Nichtvermögensschaden erlitten.
Genau, so ist das!
4. B kann von R als Ersatz für den Armverlust im Wege der Naturalrestitution einen neuen Arm verlangen (§ 249 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. Weil die Naturalrestitution unmöglich ist, kann B nach § 251 Abs. 1 BGB Entschädigung in Geld für den verlorenen Arm verlangen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
19.2.2021, 18:09:51
Absolut unrealistisch, dass eine Verlust eines Körperteils keinerlei Behandlung erfordert 😅
Der BGBoss
17.4.2021, 10:09:55
Störe ich mich ehrlicher Weise auch sehr dran 😅
PattarP
17.4.2021, 10:36:24
So wie ich den bemitleidenswerten B kenne, ist er kurz darauf von einem Meteoriten erschlagen worden, weshalb eine Behandlung des Armes nicht erforderlich ist.
iustus
28.5.2021, 19:26:32
Bei Bahnunfällen ist der Schnitt teils so sauber, dass man eh nicht mehr viel machen braucht. R war als Hobby-Lokführer 😅
Lucas Mpunkt
4.10.2023, 11:49:23
Ein Fall aus dem Elfenbeinturm.
Johannes Nebe
11.7.2024, 15:05:36
Ja, @[taj334](207430), oder aus der Literatur (Alfred Döblin, Berlin Alexanderplatz)
Isabell
2.2.2022, 16:58:44
Warum kann man über den Gedanken der Naturalrestition eigentlich nicht einen Anspruch auf eine entsprechende Prothese laufen lassen? Und würde sich das ändern, wenn wir in der Prothetik schon mehr beim Cyborg wären?
Victor
2.2.2022, 19:43:04
Meiner Meinung nach geht Naturalrestitution wenn der Ursprungszustand wiederhergestellt werden kann. Beim Menschen wäre das dann streng genommen nicht nur ein „funktionierender Arm“ (dafür würde die Prothese ausreichen) sondern ein menschlicher Arm aus Fleisch & Blut. Deshalb würde ich eine Transplantation im Wege der Naturalrestitution als notwendige Heilbehandlung bejahen. Eine Prothese ist da für mich unabhängig von der ethischen Betrachtung ein aliud. Wiederum anders natürlich wenn die Person schon eine Armprothese hätte.
Isabell
2.2.2022, 19:49:25
Auf die Transplantation bin ich gedanklich gar nicht gekommen. Aber du hast natürlich recht.