E-Scooter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Professorin P fährt regelmäßig mit ihrem E-Scooter, der eine allgemeine Betriebserlaubnis hat und auf ebenem Boden nicht schneller als 20 km/h fahren kann, zur Uni. Weil sie eine Sehschwäche hat, fährt sie vor dem Juridicum aus Versehen die Studentin S um, die sich dabei den Arm bricht.
Diesen Fall lösen 87,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
E-Scooter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der E-Scooter ist ein Kfz (§ 1 Abs. 2 StVG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. S hat bei Betrieb des Kfz einen Personenschaden erlitten.
Genau, so ist das!
3. Die Haftung der P ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 StVG), weil der Unfall durch ein Kfz verursacht wurde, das auf ebener Bahn nicht schneller als 20 km/h fahren kann (§ 8 Nr. 1 StVG).
Ja, in der Tat!
4. P ist Halterin des Fahrzeugs (§ 7 Abs. 1 StVG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
FML
29.1.2022, 14:02:03
Alle Bonner Studis werden hier schmunzeln.
Marilena
29.1.2022, 14:08:31
FML, beruht der Fall auf einer wahren Begebenheit?😄
FML
29.1.2022, 14:14:00
Es gab bis dieses Semester eine eigentlich schon lange emeritiert Professorin für Strafrecht, die gerne trotz ihrer Sehschwäche, mit einem (Tret-)Roller zur und in der UNI unterwegs war. Nachname fängt auch mit P an und wie kritisiert gerne den BGH um Grund und Boden.
Marilena
29.1.2022, 21:16:07
Hahaha ok, vielen Dank Dir für die Info! ;) Der Autor dieses Falles hat tatsächlich in Bonn studiert (steht aber kurz vorm zweiten Examen und schafft es daher nicht mehr, für Jurafuchs zu arbeiten), ist mir dann auch wieder eingefallen.🙂
Lucas Sch
2.4.2023, 12:13:40
Sagt nicht Frau Puppe fährt Tretroller?