Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB Möglichkeit der Kenntnisnahme – Rücksichtnahme auf körperliche Behinderungen

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§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB Möglichkeit der Kenntnisnahme – Rücksichtnahme auf körperliche Behinderungen

22. März 2026

10 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Blinde B geht mit seinem Blindenstock in eine Elektronikfachhandlung und kauft sich eine neue Musikanlage. Verkäufer V weist ihn beim Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich auf die vor ihm liegenden ausgedruckten AGB hin.

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