Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
AGB
§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB Möglichkeit der Kenntnisnahme – Rücksichtnahme auf körperliche Behinderungen
§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB Möglichkeit der Kenntnisnahme – Rücksichtnahme auf körperliche Behinderungen
23. August 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (18.146 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Blinde B geht mit seinem Blindenstock in eine Elektronikfachhandlung und kauft sich eine neue Musikanlage. Verkäufer V weist ihn beim Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich auf die vor ihm liegenden ausgedruckten AGB hin.
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