Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

Einbeziehung gegenüber Unternehmern - lediglich Hinweis auf AGB, keine Beifügung

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Einbeziehung gegenüber Unternehmern - lediglich Hinweis auf AGB, keine Beifügung

23. März 2026

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Architektin A plant einen Umbau. A möchte Statiker S beauftragen einige ihrer Ideen durchzurechnen. S macht ein Angebot, in dem in der Fußnote steht: “Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.” Die AGB schickt S weder mit, noch verweist S auf eine Fundstelle.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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