Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
AGB
Einbeziehung gegenüber Unternehmern - lediglich Hinweis auf AGB, keine Beifügung
Einbeziehung gegenüber Unternehmern - lediglich Hinweis auf AGB, keine Beifügung
3. September 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (21.569 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Architektin A plant einen Umbau. A möchte Statiker S beauftragen einige ihrer Ideen durchzurechnen. S macht ein Angebot, in dem in der Fußnote steht: “Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.” Die AGB schickt S weder mit, noch verweist S auf eine Fundstelle.
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